Nachbarrechtsgesetz Sachsen

Das Nachbarrecht in Sachsen wird durch das Sächsisches Nachbarrechtsgesetz – SächsNRG geregelt. [php snippet=1]

Nachbarrechtsgesetz Sachsen

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Nachbar und Eigentümer
§ 2 Nachbarliche Rücksicht
§ 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Abschnitt 2 – Einfriedungen

§ 4 Einfriedungsrecht
§ 5 Kosten
§ 6 Kostentragungspflicht des Störers
§ 7 Abstand von der Grenze
§ 8

Abschnitt 3 – Grenzabstände für Pflanzen

§ 9 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 10 Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken
§ 11 Grenzabstände im Weinbau
§ 12 Ausnahmen
§ 13 Bestimmung des Abstandes
§ 14 Anspruch auf Beseitigung
§ 15
§ 16 Bestandsschutz

Abschnitt 4 – Bodenerhöhungen und Aufschichtungen

§ 17 Bodenerhöhungen
§ 18 Grenzabstand von Aufschichtungen

Abschnitt 5 – Duldung von Leitungen

§ 19 Duldungspflicht
§ 20 Unterhaltung der Leitungen
§ 21 Betretungsrecht
§ 22 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 23 Anschluß an andere Leitungen

Abschnitt 6 – Sonstige Nachbarschaftsrechte

§ 24 Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht
§ 25 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 26 Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen

Abschnitt 7 – Gemeinsame Bestimmungen

§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Schadensersatz
§ 29 Entschädigung
§ 30
§ 31 Verjährung

Abschnitt 8 – Schlußbestimmungen

§ 32 Übergangsbestimmungen
§ 33 Außerkrafttreten von Bestimmungen
§ 34 Inkrafttreten

Nachbarrechtsgesetz Sachsen

Um den vollständigen Gesetzestext zu erhalten, klicken Sie bitte auf die untenstehende Schaltfläche.

 [maxbutton id=“1″] 

* Hinweis zum Verkündungsstand: Verkündungsstand 2024 bedeutet, dass alle bis zu diesem Monat amtlich verkündeten Änderungen des Gesetzes in der PDF Datei enthalten sind.