Nachbarrechtsgesetz Sachsen
Das Nachbarrecht in Sachsen wird durch das Sächsisches Nachbarrechtsgesetz – SächsNRG geregelt. [php snippet=1]
Nachbarrechtsgesetz Sachsen
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Nachbar und Eigentümer
§ 2 Nachbarliche Rücksicht
§ 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2 – Einfriedungen
§ 4 Einfriedungsrecht
§ 5 Kosten
§ 6 Kostentragungspflicht des Störers
§ 7 Abstand von der Grenze
§ 8
Abschnitt 3 – Grenzabstände für Pflanzen
§ 9 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 10 Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken
§ 11 Grenzabstände im Weinbau
§ 12 Ausnahmen
§ 13 Bestimmung des Abstandes
§ 14 Anspruch auf Beseitigung
§ 15
§ 16 Bestandsschutz
Abschnitt 4 – Bodenerhöhungen und Aufschichtungen
§ 17 Bodenerhöhungen
§ 18 Grenzabstand von Aufschichtungen
Abschnitt 5 – Duldung von Leitungen
§ 19 Duldungspflicht
§ 20 Unterhaltung der Leitungen
§ 21 Betretungsrecht
§ 22 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 23 Anschluß an andere Leitungen
Abschnitt 6 – Sonstige Nachbarschaftsrechte
§ 24 Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht
§ 25 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 26 Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen
Abschnitt 7 – Gemeinsame Bestimmungen
§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Schadensersatz
§ 29 Entschädigung
§ 30
§ 31 Verjährung
Abschnitt 8 – Schlußbestimmungen
§ 32 Übergangsbestimmungen
§ 33 Außerkrafttreten von Bestimmungen
§ 34 Inkrafttreten
Nachbarrechtsgesetz Sachsen
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* Hinweis zum Verkündungsstand: Verkündungsstand 2024 bedeutet, dass alle bis zu diesem Monat amtlich verkündeten Änderungen des Gesetzes in der PDF Datei enthalten sind.