Beschreibung
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Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz
Verkündungsstand: Dezember 2024
Das Nachbarrecht in Rheinland-Pfalz wird durch folgende Paragraphen geregelt.
Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 5 Anbau an die Nachbarwand
§ 6 Anzeige des Anbaues
§ 7 Vergütung
§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 11 Erhöhen der Nachbarwand
§ 12 Gründungstiefe
Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 13 Errichten der Grenzwand
§ 14 Anbau an eine Grenzwand
§ 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 16 Unterfangen einer Grenzwand
Abschnitt 4 – Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Anzeigepflicht
§ 19 Schadensersatz
§ 20 Entschädigung
Abschnitt 5 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Gefahr im Verzuge
§ 25 Entschädigung
Abschnitt 6 – Duldung von Leitungen
§ 26 Duldungspflicht
§ 27 Unterhaltung der Leitungen
§ 28 Anzeigepflichten und Schadensersatz
§ 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 30 Betretungsrecht
§ 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 32 Entschädigung
§ 33 Anschluß an Fernheizungen
Abschnitt 7 – Fenster- und Lichtrecht
§ 34 Inhalt und Umfang
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Abschnitt 8 – Dachtraufe
§ 37 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Abschnitt 9 – Einfriedungen
§ 39 Einfriedungspflicht
§ 40 Kosten der Einfriedung
§ 41 Anzeigepflicht
§ 42 Grenzabstand von Einfriedungen
Abschnitt 10 – Bodenerhöhungen
§ 43 Grundsatz
Abschnitt 11 – Grenzabstände für Pflanzen
§ 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 45 Grenzabstände für Hecken
§ 46 Ausnahmen
§ 47 Berechnung des Abstandes
§ 48 Grenzabstände im Weinbau
§ 49 Grenzabstände für Wald
§ 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen
Abschnitt 12 – Verjährung
§ 53 Verjährung
Abschnitt 13 – Schlußbestimmungen
§ 54 Übergangsvorschriften
§ 55 (Aufhebungsbestimmung)
§ 56 Inkrafttreten
BGB
Die das Nachbarrecht betreffenden Paragraphen, sind in der PDF-Datei enthalten:
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
§ 904 Notstand
§ 905 Begrenzung des Eigentums
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
§ 907 Gefahr drohende Anlagen
§ 908 Drohender Gebäudeeinsturz
§ 909 Vertiefung
§ 910 Überhang (Wurzeln und Zweige)
§ 911 Überfall (Früchte)
§ 912 Überbau; Duldungspflicht
§ 913 Zahlung der Überbaurente
§ 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
§ 915 Abkauf
§ 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
§ 917 Notweg
§ 918 Ausschluss des Notwegrechts
§ 919 Grenzabmarkung
§ 920 Grenzverwirrung
§ 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
§ 923 Grenzbaum
§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Anhang
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