Beschreibung
Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg
Verkündungsstand: Dezember 2024
Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird durch folgende Paragraphen geregelt.
Abschnitt 1 – Gebäude
§ 1 Ableitung des Regenwassers und des Abwassers
§ 2 Traufberechtigung bei baulichen Änderungen
§ 3 Abstand von Lichtöffnungen
§ 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen
§ 5 Lichtöffnungen und andere Gebäudeteile, die auf öffentliche Wege oder Plätze Ausblick gewähren
§ 6 Abstand schadendrohender und störender Anlagen
§ 7 Gebäudeabstände und Einfriedigungen bebauter Grundstücke im Außenbereich
§ 7a Gründungstiefe
§ 7b Überbau
§ 7c Überbau durch Wärmedämmung
§ 7d Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 7e Benutzung von Grenzwänden
§ 7f Leitungen
Abschnitt 2 – Aufschichtungen und Gerüste
§ 8
Abschnitt 3 – Erhöhungen
§ 9 Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
§ 10 Befestigung von Erhöhungen
Abschnitt 4 – Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen
Abschnitt 4.1 – Abstände
§ 11 Tote Einfriedigungen
§ 12 Hecken
§ 13 Spaliervorrichtungen
§ 14 Rebstöcke in Weinbergen
§ 15 Waldungen
§ 16 Sonstige Gehölze
§ 17 Hopfenpflanzungen
§ 18 Begünstigung von Weinbergen und Erwerbsgartenbaugrundstücken
§ 19 Verhältnis zu landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken
§ 20 Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen
§ 21 Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz
§ 22 Feststellung der Abstände
Abschnitt 4.2 – Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln
§ 23 Überragende Zweige
§ 24 Eingedrungene Wurzeln
§ 25 Bäume an öffentlichen Wegen
Abschnitt 5 – Allgemeine Bestimmungen
§ 26 Verjährung
§ 27 Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan
§ 28 Erklärte Waldlage, erklärte Reblage und erklärte Gartenbaulage
§ 29 Erlaß von Gemeindesatzungen
Abschnitt 6 – Einwirkung von Verkehrsunternehmen
§ 30
Abschnitt 7 – Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 31 Durch Zeitablauf entstandene Fensterschutzrechte
§ 32 Alte Mauerrechte
§ 33 Bestehende Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen, Pflanzungen und bauliche Anlagen
§ 34 Bäume von Waldgrundstücken
§ 35 Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln von bestehenden Obstbäumen
§ 36 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 37 Inkrafttreten
BGB
Die das Nachbarrecht betreffenden Paragraphen, sind in der PDF-Datei enthalten:
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
§ 904 Notstand
§ 905 Begrenzung des Eigentums
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
§ 907 Gefahr drohende Anlagen
§ 908 Drohender Gebäudeeinsturz
§ 909 Vertiefung
§ 910 Überhang (Wurzeln und Zweige)
§ 911 Überfall (Früchte)
§ 912 Überbau; Duldungspflicht
§ 913 Zahlung der Überbaurente
§ 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
§ 915 Abkauf
§ 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
§ 917 Notweg
§ 918 Ausschluss des Notwegrechts
§ 919 Grenzabmarkung
§ 920 Grenzverwirrung
§ 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
§ 923 Grenzbaum
§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Maik L. –
Dank dieser Seite habe ich noch am gleichen Tag den Streit mit meinem Nachbarn beilegen können.
Peter S. –
Schnell und einfach die benötigten Informationen erhalten. Danke
Simone K. –
Alles gut gelaufen
Sebastian –
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