Beschreibung
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Verkündungsstand: Oktober 2024
Das Nachbarrecht im Saarland wird durch folgende Paragraphen geregelt.
Saarländisches Nachbarrechtsgesetz
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand
§ 5 Tiefere Gründung
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaues
§ 8 Vergütung
§ 9 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude
§ 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 15 Errichten der Grenzwand
§ 16 Anbau an eine Grenzwand
§ 17 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 18 Unterfangen einer Grenzwand
§ 19 Einseitige Grenzwand
§ 19a Wärmedämmung
§ 20 Über die Grenze gebaute Wand
Abschnitt 4 – Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 23 Nutzungsentschädigung
Abschnitt 5 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 26 Nutzungsentschädigung
Abschnitt 6 – Duldung von Leitungen
§ 27 Duldungspflicht
§ 28 Unterhaltung von Leitungen
§ 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 30 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 31 Betretungsrecht
§ 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 33 Nutzungsentschädigung
§ 34 Anschluß an Fernheizungen
Abschnitt 7 – Fenster- und Lichtrecht
§ 35 Inhalt und Umfang
§ 36 Ausnahmen
§ 37 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Abschnitt 8 – Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Wild abfließendes Wasser
§ 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz
Abschnitt 9 – Dachtraufe
§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Abschnitt 10 – Einfriedungen
§ 43 Einfriedungspflicht
§ 44 Kosten der Einfriedung
§ 45 Anzeigepflicht
§ 46 Grenzabstand von Einfriedungen
Abschnitt 11 – Bodenerhöhungen
§ 47 Bodenerhöhungen
Abschnitt 12 – Grenzabstände für Pflanzen
§ 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 49 Grenzabstände für Hecken
§ 50 Ausnahmen
§ 51 Berechnung des Abstandes
§ 52 Grenzabstände im Weinbau
§ 53 Grenzabstände für Wald
§ 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 55 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 56 Nachträgliche Grenzänderungen
Abschnitt 13 – Verjährung
§ 57 Verjährung
Abschnitt 14 – Schlussbestimmungen
§ 58 Übergangsvorschriften
§§ 59, 60 [aufgehoben]
§ 61 Inkrafttreten
BGB
Die das Nachbarrecht betreffenden Paragraphen, sind in der PDF-Datei enthalten:
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
§ 904 Notstand
§ 905 Begrenzung des Eigentums
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
§ 907 Gefahr drohende Anlagen
§ 908 Drohender Gebäudeeinsturz
§ 909 Vertiefung
§ 910 Überhang (Wurzeln und Zweige)
§ 911 Überfall (Früchte)
§ 912 Überbau; Duldungspflicht
§ 913 Zahlung der Überbaurente
§ 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
§ 915 Abkauf
§ 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
§ 917 Notweg
§ 918 Ausschluss des Notwegrechts
§ 919 Grenzabmarkung
§ 920 Grenzverwirrung
§ 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
§ 923 Grenzbaum
§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Anhang
weiterführende Links:
Nachbarrecht.com
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