Beschreibung
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Verkündungsstand: September 2024
Das Nachbarrecht im Sachsen-Anhalt wird durch folgende Paragraphen geregelt.
Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsätze
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Anzeige von Vorhaben, Einwendungen
§ 4 Verjährung
Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 5 Errichtung
§ 6 Anbau, Anzeige
§ 7 Vergütung
§ 8 Erhöhen
§ 9 Beseitigung vor dem Anbau
§ 10 Unterhaltung, Abbruch
Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 11 Begriff
§ 12 Errichtung einer ersten Grenzwand
§ 13 Anbau
§ 14 Errichtung einer zweiten Grenzwand
§ 15 Abbruch eines Gebäudes
§ 16 Übergreifende Bauteile
Abschnitt 4 – Bodenveränderungen
§ 17 Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks
Abschnitt 5 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 18 Inhalt und Umfang
§ 19 Nutzungsentschädigung
§ 20 Schadensersatz
Abschnitt 6 – Höherführen von Abgasanlagen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
§ 21 Duldungspflichten
Abschnitt 7 – Einfriedung der Grundstücke
§ 22 Einfriedungspflicht
§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen
§ 24 Standort der Einfriedung
§ 25 Gemeinsame Einfriedung
§ 26 Ausnahmen
§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Beseitigungsanspruch
Abschnitt 8 – Wasserrechtliches Nachbarschaftsrecht
§ 29 Veränderung des Grundwasserspiegels
§ 30 Wild abfließendes Wasser
§ 31 Hinderung des Zuflusses
§ 32 Wiederherstellung des früheren Zustandes
Abschnitt 9 – Traufwasser, Abwässer
§ 33 Störungsverbot
Abschnitt 10 – Grenzabstände für Pflanzen
§ 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Berechnung des Abstandes
§ 37 Grenzabstände im Weinbau
§ 38 Grenzabstände für Wald
§ 39 Beseitigung, Zurückschneiden
§ 40 Ausschluß des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden
§ 41 Ersatzanpflanzungen
§ 42 Nachträgliche Änderungen
Abschnitt 11 – Schlußvorschriften
§ 43 Übergangsvorschriften und Bestandsschutz
§ 44 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten
BGB
Die das Nachbarrecht betreffenden Paragraphen, sind in der PDF-Datei enthalten:
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
§ 904 Notstand
§ 905 Begrenzung des Eigentums
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
§ 907 Gefahr drohende Anlagen
§ 908 Drohender Gebäudeeinsturz
§ 909 Vertiefung
§ 910 Überhang (Wurzeln und Zweige)
§ 911 Überfall (Früchte)
§ 912 Überbau; Duldungspflicht
§ 913 Zahlung der Überbaurente
§ 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
§ 915 Abkauf
§ 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
§ 917 Notweg
§ 918 Ausschluss des Notwegrechts
§ 919 Grenzabmarkung
§ 920 Grenzverwirrung
§ 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
§ 923 Grenzbaum
§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Anhang
weiterführende Links:
Nachbarrecht.com
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