Nachbarrecht in Wiesloch: Sie leben in Wiesloch (Nördliches Baden-Württemberg) und haben eine Meinungsverschiedenheit mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Wiesloch

Wiesloch hat eine Ausdehnung von 30,26 km², ca. 25 135 Einwohnern und hat somit eine mittlere Besiedlungsdichte und damit ausreichend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Wiesloch gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg. Ehe Sie aber zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selbst wissend machen. Denn immer ist eine Diskussion bei Kenntniss der juristischen Konstellation besser, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Weit verbreitete Problemstellungen mit dem Nachbarn in Wiesloch und Nördliches Baden-Württemberg sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzbaum

Einfriedung: Beseitigungsanspruch Grundsätze der Einfriedigung Kosten Unterhaltungspflicht

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche