Nachbarrecht in Weil der Stadt: Sie leben in Weil der Stadt (Region Stuttgart) und haben Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Weil der Stadt

Weil der Stadt hat eine Ausdehnung von 43,14 km², rund 18 356 Einwohnern und hat damit eine mittlere Besiedlungsdichte und damit genügend mögliche Nachbarn, die streiten können.

Weil der Stadt gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg. Ehe Sie aber zum Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg studieren und sich selbst wissend machen. Denn immer ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der rechtlichen Konstellation passender, als ein Schrieb vom Anwalt.

 


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Übliche Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft in Weil der Stadt und Region Stuttgart sind:

Einfriedung (Zaun): Unkosten Unterhaltungspflicht

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Überwuchs & Überhang Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzabstände hinüberfallende Früchte

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme