Nachbarrecht in Weil am Rhein: Sie wohnen in Weil am Rhein (Südlicher Schwarzwald) und haben Auseinandersetzungen mit Ihrem Nachbarn?
Weil am Rhein hat eine Größe von 19,47 km², ungefähr 28 935 Einwohnern und hat insoweit eine mittlere Besiedlungsdichte und daher genügend erdenkliche Nachbarn, die streiten können.
Weil am Rhein gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Ehe Sie aber zum Anwalt gehen, sollten Sie einmal das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selbst wissend machen. Denn immerzu ist eine Diskussion bei Kenntniss der jur. Begebenheit besser, als ein Schrieb vom Rechtsbeistand.
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Gewöhnliche Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft in Weil am Rhein und Südlicher Schwarzwald sind:
Einfriedung: Kostenaufwand Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Laub-, Nadel- & Blütenfall hinüberfallende Früchte Überwuchs & Überhang Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche