Nachbarrecht in Sulz am Neckar: Sie kommen aus Sulz am Neckar (Mittlerer Schwarzwald) und haben eine Auseinandersetzung mit Ihrem Nachbarn?
Sulz am Neckar hat eine Fläche von 87,60 km², rund 11 767 Einwohnern und hat in Folge dessen eine geringe Besiedlungsdichte aber dennoch ausreichend denkbare Nachbarn, die das Kriegsbeil ausgraben können.
Sulz am Neckar gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Gesetz über das Nachbarrecht. Bevor Sie aber zu einem Anwalt gehen, sollten Sie einmal das NRG studieren und sich selbst wissend machen. Denn jederzeit ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Gegebenheit passender, als ein Brief vom Rechtsbeistand.
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Verbreitete Streitfälel mit dem Nachbarn in Sulz am Neckar und Mittlerer Schwarzwald sind:
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzbaum Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzstrauch Überwuchs & Überhang
Einfriedung (Zaun): Unterhaltungspflicht Grundsätze der Einfriedigung Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit
Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches