Nachbarrecht in Stüdenitz-Schönermark: Sie kommen aus Stüdenitz-Schönermark (Ruppiner Land) und haben Meinungsverschiedenheiten mit dem Nachbarn?
Stüdenitz-Schönermark hat eine Fläche von 24,34 km², um die 617 Einwohnern und hat deshalb eine niedrige Besiedlungsdichte aber doch genügend erdenkliche Nachbarn, die sich zanken können.
Stüdenitz-Schönermark gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das BbgNRG. Ehe Sie jedoch zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie erst mal das Nachbarrechtsgesetz Brandenburg lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn ohne Ausnahme ist ein Gespräch bei Kenntniss der jur. Gegebenheit richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsvertreter.
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Typische Ärger mit der Nachbarschaft in Stüdenitz-Schönermark und Ruppiner Land sind:
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Grenzabstände Grenzbaum Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Einfriedung: Art und Beschaffenheit Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht Beseitigungsanspruch
Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme