Nachbarrecht in Storbeck-Frankendorf: Sie wohnen in Storbeck-Frankendorf (Ruppiner Land) und haben eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Nachbarn?
Storbeck-Frankendorf hat eine Größe von 42,24 km², circa 473 Einwohnern und hat von daher eine niedrige Besiedlungsdichte aber dennoch genügend denkbare Nachbarn, die zoffen können.
Storbeck-Frankendorf gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie aber zum Anwalt gehen, sollten Sie erst mal das BbgNRG studieren und sich selber wissend machen. Denn ohne Ausnahme ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Sachlage richtiger, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.
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Übliche Streitfragen mit dem Nachbarn in Storbeck-Frankendorf und Ruppiner Land sind:
Einfriedigung: Unterhaltungspflicht Grundsätze der Einfriedigung Art und Beschaffenheit Unkosten
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzabstände Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche