Nachbarrecht in Springe: Sie leben in Springe (Hannover-Hildesheim) und haben eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Nachbarn?
Springe hat eine Weite von 159,81 km², um die 28 389 Einwohnern und hat demnach eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend mögliche Nachbarn, die sich zanken können.
Springe gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie einmal das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen studieren und sich selber sachkundig machen. Denn ohne Ausnahme ist ein Dialog bei Kenntniss der juristischen Situation besser, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.
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Typische Fragestellungen mit der Nachbarschaft in Springe und Hannover-Hildesheim sind:
Einfriedung (Zaun): Art und Beschaffenheit Unterhaltungspflicht Unkosten Beseitigungsanspruch
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall hinüberfallende Früchte Überwuchs & Überhang Grenzbaum Grenzstrauch
Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches