Nachbarrecht in Sehlem: Sie wohnen in Sehlem (Hannover-Hildesheim) und haben Auseinandersetzungen mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Sehlem

Sehlem hat eine Größe von 12,77 km², rund 884 Einwohnern und hat in Folge dessen eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend denkbare Nachbarn, die zoffen können.

Sehlem gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie jedoch zum Rechtsanwalt gehen, sollten Sie erst mal das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selber sachkundig machen. Denn immer ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit passender, als ein Brief vom Rechtsvertreter.

 


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Verbreitete Problemstellungen mit dem Nachbarn in Sehlem und Hannover-Hildesheim sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Überwuchs & Überhang Grenzbaum hinüberfallende Früchte

Einfriedung (Zaun): Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht Kostenaufwand Art und Beschaffenheit