Nachbarrecht in Seelze: Sie kommen aus Seelze (Hannover-Hildesheim) und haben einen Disput mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Seelze

Seelze hat eine Weite von 54,04 km², circa 32 206 Einwohnern und hat dadurch eine mittlere Besiedlungsdichte und damit genügend denkbare Nachbarn, die zoffen können.

Seelze gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen. Ehe Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst einmal das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selber kundig machen. Denn stets ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der juristischen Gegebenheit richtiger, als ein Brief vom Rechtsanwalt.

 


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Häufige Problematiken mit der Nachbarschaft in Seelze und Hannover-Hildesheim sind:

Einfriedigung (Zaun): Unkosten Unterhaltungspflicht Beseitigungsanspruch

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang Grenzbaum Grenzstrauch Grenzabstände

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches