Nachbarrecht in Schönermark: Sie kommen aus Schönermark (Ruppiner Land) und haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn?
Schönermark hat eine Weite von 11,85 km², ungefähr 430 Einwohnern und hat demnach eine niedrige Besiedlungsdichte aber doch genügend denkbare Nachbarn, die zanken können.
Schönermark gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz. Bevor Sie jedoch zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selber sachkundig machen. Denn allzeit ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Konstellation richtiger, als ein Brief vom Rechtsbeistand.
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Verbreitete Ärger mit dem Nachbarn in Schönermark und Ruppiner Land sind:
Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Laub-, Nadel- & Blütenfall Überwuchs & Überhang
Einfriedigung: Kosten Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht