Nachbarrecht in Scheer: Sie kommen aus Scheer (Schwäbische Alb) und haben eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Scheer

Scheer hat eine Größe von 18,72 km², ca. 2 530 Einwohnern und hat insofern eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend vorstellbare Nachbarn, die zanken können.

Scheer gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Bevor Sie aber zu einem Anwalt gehen, sollten Sie mal das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selber kundig machen. Denn stets ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit besser, als ein Schreiben vom Anwalt.

 


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Typische Ärger mit dem Nachbarn in Scheer und Schwäbische Alb sind:

Einfriedung (Zaun): Kosten Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit Beseitigungsanspruch

Bäume, Pflanzen & Sträucher: hinüberfallende Früchte Grenzbaum Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme