Nachbarrecht in Marl: Sie wohnen in Marl (Ruhrgebiet) und haben einen Konflikt mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Marl

Marl hat eine Ausdehnung von 87,66 qkm, geschätzt 84 055 Einwohnern und hat deswegen eine mittlere Besiedlungsdichte. Genügend erdenkliche Nachbarn, die sich zoffen können.

Marl liegt im Reg.-Bez. Münster und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Nachbarrecht in NRW wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz NRW. Ehe Sie aber zum Rechtsberater gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz NRW studieren und sich selber sachkundig machen. Denn immerzu ist ein Gespräch bei Kenntniss der rechtlichen Konstellation richtiger, als ein Brief vom Rechtsberater.

 


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Gewöhnliche Themen mit der Nachbarschaft in Marl und Ruhrgebiet sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzabstände Grenzstrauch Laub-, Nadel- & Blütenfall Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt hinüberfallende Früchte

Einfriedigung (Zaun): Kostenaufwand Art und Beschaffenheit