Nachbarrecht in Marl: Sie kommen aus Marl (Mittelweser) und haben Stress mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Marl

Marl hat eine Größe von 9,84 km², ca. 704 Einwohnern und hat dadurch eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Marl gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das NNachbG. Ehe Sie jedoch zum Anwalt gehen, sollten Sie mal das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selber wissend machen. Denn immerzu ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der jur. Konstellation richtiger, als ein Schreiben vom Anwalt.

 


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Weit verbreitete Fragestellungen mit der Nachbarschaft in Marl und Mittelweser sind:

Einfriedigung (Zaun): Beseitigungsanspruch Kosten

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzabstände Überwuchs & Überhang hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Laub-, Nadel- & Blütenfall

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches