Nachbarrecht in Marienwerder: Sie kommen aus Marienwerder (Barnimer Land) und haben Streit mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Marienwerder

Marienwerder hat eine Weite von 39,95 km², geschätzt 1 758 Einwohnern und hat von daher eine niedrige Besiedlungsdichte aber dennoch ausreichend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Marienwerder gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das BbgNRG. Ehe Sie aber zu einem Anwalt gehen, sollten Sie mal das Nachbarrechtsgesetz Brandenburg studieren und sich selbst kundig machen. Denn jederzeit ist ein Gespräch bei Kenntniss der jur. Begebenheit richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsvertreter.

 


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Häufige Problemstellungen mit der Nachbarschaft in Marienwerder und Barnimer Land sind:

Einfriedigung (Zaun): Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit Beseitigungsanspruch

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzstrauch hinüberfallende Früchte Überwuchs & Überhang Grenzbaum

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches