Nachbarrecht in Langeoog: Sie leben in Langeoog (Ostfriesische Inseln) und haben einen Disput mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Langeoog

Langeoog hat eine Ausdehnung von 19,67 km², um die 1 691 Einwohnern und hat als Folge eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend vorstellbare Nachbarn, die das Kriegsbeil ausgraben können.

Langeoog gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Bevor Sie jedoch zum Rechtsbeistand gehen, sollten Sie mal das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selbst sachkundig machen. Denn ausnahmslos ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit besser, als ein Brief vom Rechtsbeistand.

 


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Häufige Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft in Langeoog und Ostfriesische Inseln sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzstrauch hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Überwuchs & Überhang

Einfriedung (Zaun): Beseitigungsanspruch Unkosten Art und Beschaffenheit