Nachbarrecht in Langenselbold: Sie kommen aus Langenselbold (Spessart-Kinzigtal-Vogelsberg) und haben eine Meinungsverschiedenheit mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Langenselbold

Langenselbold hat eine Fläche von 26.26 km² und mit ca. 13 491 Einwohnern eine mittlere Besiedlungsdichte und daher ausreichend denkbare Nachbarn, die streiten können.

Langenselbold gehört zum Bundesland Hessen. Das Nachbarrecht in Hessen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Hessen. Bevor Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie einmal das Hessische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selber kundig machen. Denn immer ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der juristischen Gegebenheit besser, als ein Brief vom Rechtsbeistand.

 


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Gängige Ärger mit der Nachbarschaft in Langenselbold und Spessart-Kinzigtal-Vogelsberg sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang Grenzbaum Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzabstände Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt

Einfriedung: Beseitigungsanspruch Kosten Unterhaltungspflicht

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche