Nachbarrecht in Langenau: Sie wohnen in Langenau (Schwäbische Alb) und haben Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Langenau

Langenau hat eine Ausdehnung von 75,00 km², geschätzt 14 216 Einwohnern und hat insoweit eine mittlere Besiedlungsdichte und somit genügend vorstellbare Nachbarn, die zoffen können.

Langenau gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Bevor Sie jedoch zu einem Rechtsanwalt gehen, sollten Sie mal das NRG studieren und sich selber kundig machen. Denn stets ist eine Diskussion bei Kenntniss der juristischen Situation besser, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.

 


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Typische Fragestellungen mit der Nachbarschaft in Langenau und Schwäbische Alb sind:

Einfriedigung (Zaun): Unterhaltungspflicht Grundsätze der Einfriedigung Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch hinüberfallende Früchte Grenzbaum Grenzabstände

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches