Nachbarrecht in Königswinter: Sie leben in Königswinter (Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und haben Streit mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Königswinter

Königswinter hat eine Ausdehnung von 76,17 qkm, geschätzt 39 908 Einwohnern und hat somit eine mittlere Besiedlungsdichte. Ausreichend erdenkliche Nachbarn, die sich zoffen können.

Königswinter liegt im Reg.-Bez. Köln und gehört zum Bundesland NRW. Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz NRW. Bevor Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz NRW lesen und sich selbst wissend machen. Denn stets ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit passender, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Übliche Streitfälel mit dem Nachbarn in Königswinter und Bonn und Rhein-Sieg-Kreis sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzabstände

Einfriedung: Unterhaltungspflicht Grundsätze der Einfriedigung Art und Beschaffenheit