Nachbarrecht in Holste: Sie wohnen in Holste (Unterelbe-Unterweser) und haben Streitigkeiten mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Holste

Holste hat eine Weite von 35,34 km², circa 1 304 Einwohnern und hat deswegen eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend vorstellbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Holste gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das NNachbG. Bevor Sie jedoch zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das NNachbG studieren und sich selbst wissend machen. Denn ausnahmslos ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Situation passender, als ein Brief vom Anwalt.

 


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Weit verbreitete Probleme mit dem Nachbarn in Holste und Unterelbe-Unterweser sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzabstände hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Überwuchs & Überhang

Einfriedigung: Beseitigungsanspruch Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht