Nachbarrecht in Hollern-Twielenfleth: Sie wohnen in Hollern-Twielenfleth (Unterelbe-Unterweser) und haben Konflikte mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Hollern-Twielenfleth

Hollern-Twielenfleth hat eine Ausdehnung von 20,46 km², rund 3 337 Einwohnern und hat als Folge eine geringe Besiedlungsdichte aber doch ausreichend mögliche Nachbarn, die zanken können.

Hollern-Twielenfleth gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das NNachbG. Bevor Sie aber zum Rechtsbeistand gehen, sollten Sie einmal das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selbst wissend machen. Denn immer ist eine Diskussion bei Kenntniss der jur. Sachlage passender, als ein Schreiben vom Rechtsbeistand.

 


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Häufige Schwierigkeiten mit dem Nachbarn in Hollern-Twielenfleth und Unterelbe-Unterweser sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzbaum Grenzabstände Grenzstrauch Überwuchs & Überhang

Einfriedigung (Zaun): Beseitigungsanspruch Grundsätze der Einfriedigung Art und Beschaffenheit Unterhaltungspflicht