Nachbarrecht in Hammersbach: Sie wohnen in Hammersbach (Spessart-Kinzigtal-Vogelsberg) und haben Konflikte mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Hammersbach

Hammersbach hat eine Größe von 20.14 km² und mit rund 4 712 Einwohnern eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend mögliche Nachbarn, die sich zanken können.

Hammersbach gehört zum Bundesland Hessen. Das Nachbarrecht in Hessen wird geregelt durch das Hessische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie jedoch zum Rechtsberater gehen, sollten Sie erst mal das Hessische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selbst kundig machen. Denn immerzu ist ein Dialog bei Kenntniss der jur. Situation passender, als ein Schreiben vom Rechtsbeistand.

 


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Gängige Problemstellungen mit der Nachbarschaft in Hammersbach und Spessart-Kinzigtal-Vogelsberg sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzabstände Laub-, Nadel- & Blütenfall hinüberfallende Früchte Grenzstrauch

Einfriedung (Zaun): Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit Kosten Grundsätze der Einfriedigung