Nachbarrecht in Glienicke/Nordbahn: Sie kommen aus Glienicke/Nordbahn (Ruppiner Land) und haben Streitigkeiten mit dem Nachbarn?
Glienicke/Nordbahn hat eine Fläche von 4,60 km², ungefähr 11 357 Einwohnern und hat von daher eine mittlere Besiedlungsdichte und damit ausreichend vorstellbare Nachbarn, die sich zoffen können.
Glienicke/Nordbahn gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie jedoch zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz Brandenburg studieren und sich selber wissend machen. Denn stets ist eine Diskussion bei Kenntniss der jur. Sachlage richtiger, als ein Brief vom Rechtsvertreter.
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Verbreitete Streitfälel mit der Nachbarschaft in Glienicke/Nordbahn und Ruppiner Land sind:
Einfriedung (Zaun): Unterhaltungspflicht Beseitigungsanspruch
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzabstände Überwuchs & Überhang Grenzstrauch Grenzbaum
Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches