Nachbarrecht in Gernsbach: Sie wohnen in Gernsbach (Nördlicher Schwarzwald) und haben Konflikte mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Gernsbach

Gernsbach hat eine Fläche von 82,09 km², geschätzt 13 757 Einwohnern und hat daher eine mittlere Besiedlungsdichte und daher ausreichend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Gernsbach gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Ehe Sie jedoch zu einem Anwalt gehen, sollten Sie mal das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn ohne Ausnahme ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit richtiger, als ein Brief vom Rechtsberater.

 


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Häufige Streitfragen mit der Nachbarschaft in Gernsbach und Nördlicher Schwarzwald sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzabstände

Einfriedung: Grundsätze der Einfriedigung Kosten Beseitigungsanspruch

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche