Nachbarrecht in Gelsenkirchen: Sie kommen aus Gelsenkirchen (Ruhrgebiet) und haben Streitigkeiten mit dem Nachbarn?
Gelsenkirchen hat eine Ausdehnung von 104,94 qkm, rund 257 607 Einwohnern und hat insofern eine hohe Besiedlungsdichte. Genügend mögliche Nachbarn, die zanken können.
Gelsenkirchen liegt im Reg.-Bez. Münster und gehört zum Bundesland NRW. Das Nachbarrecht in NRW wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz NRW. Ehe Sie jedoch zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das Nachbarrechtsgesetz NRW lesen und sich selber wissend machen. Denn immer ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Lage besser, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.
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Gewöhnliche Streitfragen mit dem Nachbarn in Gelsenkirchen und Ruhrgebiet sind:
Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Laub-, Nadel- & Blütenfall Überwuchs & Überhang Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzstrauch
Einfriedigung (Zaun): Kosten Unterhaltungspflicht Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit