Nachbarrecht in Freudenstadt: Sie wohnen in Freudenstadt (Nördlicher Schwarzwald) und haben Auseinandersetzungen mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Freudenstadt

Freudenstadt hat eine Fläche von 87,58 km², geschätzt 22 253 Einwohnern und hat so gesehen eine mittlere Besiedlungsdichte und somit genügend vorstellbare Nachbarn, die zanken können.

Freudenstadt gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Gesetz über das Nachbarrecht. Ehe Sie aber zum Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst mal das NRG lesen und sich selbst kundig machen. Denn ausnahmslos ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der rechtlichen Begebenheit richtiger, als ein Schreiben vom Anwalt.

 


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Typische Streitfragen mit der Nachbarschaft in Freudenstadt und Nördlicher Schwarzwald sind:

Einfriedung: Unkosten Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang hinüberfallende Früchte Grenzstrauch Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzbaum

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme