Nachbarrecht in Freiburg im Breisgau: Sie leben in Freiburg im Breisgau (Südlicher Schwarzwald) und haben einen Disput mit dem Nachbarn?
Freiburg im Breisgau hat eine Fläche von 153,06 km², rund 218 043 Einwohnern und hat deshalb eine hohe Besiedlungsdichte und daher genügend erdenkliche Nachbarn, die zoffen können.
Freiburg im Breisgau gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Bevor Sie aber zum Rechtsanwalt gehen, sollten Sie erst einmal das NRG lesen und sich selbst kundig machen. Denn ausnahmslos ist eine Diskussion bei Kenntniss der juristischen Begebenheit besser, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.
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Verbreitete Ärger mit dem Nachbarn in Freiburg im Breisgau und Südlicher Schwarzwald sind:
Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Grenzbaum Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Einfriedung (Zaun): Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit Kostenaufwand Grundsätze der Einfriedigung