Nachbarrecht in Fellbach: Sie wohnen in Fellbach (Region Stuttgart) und haben eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Fellbach

Fellbach hat eine Weite von 27,70 km², geschätzt 43 986 Einwohnern und hat als Folge eine mittlere Besiedlungsdichte und damit genügend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Fellbach gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Ehe Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie einmal das NRG lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn ohne Ausnahme ist ein Dialog bei Kenntniss der jur. Gegebenheit richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Typische Themen mit dem Nachbarn in Fellbach und Region Stuttgart sind:

Einfriedung: Art und Beschaffenheit Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang Grenzbaum Grenzstrauch hinüberfallende Früchte

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches