Nachbarrecht in Berge: Sie wohnen in Berge (Grafschaft Bentheim-Emsland-Osnabrücker Land) und haben Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Berge

Berge hat eine Ausdehnung von 66,78 km², in etwa 3 591 Einwohnern und hat von daher eine geringe Besiedlungsdichte aber doch genügend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Berge gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Bevor Sie aber zum Anwalt gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen studieren und sich selbst wissend machen. Denn allzeit ist eine Diskussion bei Kenntniss der jur. Lage richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Verbreitete Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft in Berge und Grafschaft Bentheim-Emsland-Osnabrücker Land sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: hinüberfallende Früchte Grenzbaum Grenzabstände Überwuchs & Überhang Grenzstrauch

Einfriedung (Zaun): Beseitigungsanspruch Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme