Nachbarrecht in Bad Homburg v. d. Höhe: Sie wohnen in Bad Homburg v. d. Höhe (Main und Taunus) und haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn?
Bad Homburg v. d. Höhe hat eine Größe von 51.16 km² und mit um die 52 108 Einwohnern eine mittlere Besiedlungsdichte und somit genügend vorstellbare Nachbarn, die sich zoffen können.
Bad Homburg v. d. Höhe gehört zum Bundesland Hessen. Das Nachbarrecht in Hessen wird geregelt durch das Hessische Nachbarrechtsgesetz. Bevor Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie einmal das Hessische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selber sachkundig machen. Denn stets ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Begebenheit passender, als ein Brief vom Anwalt.
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Häufige Probleme mit dem Nachbarn in Bad Homburg v. d. Höhe und Main und Taunus sind:
Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Überwuchs & Überhang Grenzbaum Grenzabstände hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Einfriedigung: Beseitigungsanspruch Unkosten Art und Beschaffenheit Unterhaltungspflicht