Nachbarrecht in Bad Fallingbostel: Sie wohnen in Bad Fallingbostel (Lüneburger Heide) und haben Zank mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Bad Fallingbostel

Bad Fallingbostel hat eine Weite von 63,49 km², ungefähr 10 682 Einwohnern und hat demnach eine mittlere Besiedlungsdichte und damit genügend denkbare Nachbarn, die sich zoffen können.

Bad Fallingbostel gehört zum Bundesland Niedersachsen. Das Nachbarrecht in Niedersachsen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen. Bevor Sie aber zum Anwalt gehen, sollten Sie einmal das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn jederzeit ist ein Dialog bei Kenntniss der jur. Gegebenheit passender, als ein Schrieb vom Rechtsberater.

 


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Typische Problematiken mit der Nachbarschaft in Bad Fallingbostel und Lüneburger Heide sind:

Einfriedung (Zaun): Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit Unterhaltungspflicht Kostenaufwand

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzbaum Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Überwuchs & Überhang hinüberfallende Früchte Grenzstrauch

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche