Nachbarrecht in Altensteig: Sie leben in Altensteig (Nördlicher Schwarzwald) und haben Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Altensteig

Altensteig hat eine Fläche von 53,22 km², ca. 10 181 Einwohnern und hat demnach eine geringe Besiedlungsdichte aber doch ausreichend mögliche Nachbarn, die zanken können.

Altensteig gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Ehe Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn allzeit ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Sachlage richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Häufige Themen mit der Nachbarschaft in Altensteig und Nördlicher Schwarzwald sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzabstände Überwuchs & Überhang hinüberfallende Früchte

Einfriedigung: Unterhaltungspflicht Kosten Art und Beschaffenheit Grundsätze der Einfriedigung

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Voraussetzungen zur Inanspruchnahme