Nachbarrecht in Schloß Holte-Stukenbrock: Sie wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock (Teutoburger Wald) und haben Streit mit dem Nachbarn?
Schloß Holte-Stukenbrock hat eine Ausdehnung von 67,52 qkm, circa 26 329 Einwohnern und hat als Folge eine mittlere Besiedlungsdichte. Ausreichend erdenkliche Nachbarn, die sich zanken können.
Schloß Holte-Stukenbrock liegt im Reg.-Bez. Detmold und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Nachbarrecht in NRW wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz NRW. Bevor Sie jedoch zum Rechtsanwalt gehen, sollten Sie erst einmal das Nachbarrechtsgesetz NRW studieren und sich selber wissend machen. Denn stets ist ein Gespräch bei Kenntniss der rechtlichen Situation passender, als ein Brief vom Rechtsvertreter.
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Gewöhnliche Ärger mit der Nachbarschaft in Schloß Holte-Stukenbrock und Teutoburger Wald sind:
Einfriedung (Zaun): Kosten Unterhaltungspflicht
Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzbaum hinüberfallende Früchte Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt
Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche