Nachbarrecht in Waldshut-Tiengen: Sie kommen aus Waldshut-Tiengen (Südlicher Schwarzwald) und haben eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Waldshut-Tiengen

Waldshut-Tiengen hat eine Ausdehnung von 77,98 km², rund 22 574 Einwohnern und hat folglich eine mittlere Besiedlungsdichte und daher genügend vorstellbare Nachbarn, die das Kriegsbeil ausgraben können.

Waldshut-Tiengen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Bevor Sie aber zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie mal das NRG lesen und sich selbst sachkundig machen. Denn stets ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Begebenheit besser, als ein Schreiben vom Rechtsanwalt.

 


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Verbreitete Problemstellungen mit dem Nachbarn in Waldshut-Tiengen und Südlicher Schwarzwald sind:

Einfriedung (Zaun): Grundsätze der Einfriedigung Art und Beschaffenheit Unkosten Unterhaltungspflicht

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Überwuchs & Überhang Grenzabstände

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche