Nachbarrecht in Villingen-Schwenningen: Sie kommen aus Villingen-Schwenningen (Mittlerer Schwarzwald) und haben einen Disput mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Villingen-Schwenningen

Villingen-Schwenningen hat eine Ausdehnung von 165,48 km², ungefähr 80 923 Einwohnern und hat dadurch eine hohe Besiedlungsdichte und somit genügend denkbare Nachbarn, die streiten können.

Villingen-Schwenningen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Ehe Sie jedoch zu einem Anwalt gehen, sollten Sie mal das NRG lesen und sich selber wissend machen. Denn jederzeit ist ein Gespräch bei Kenntniss der juristischen Situation passender, als ein Schreiben vom Rechtsbeistand.

 


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Gewöhnliche Problemstellungen mit der Nachbarschaft in Villingen-Schwenningen und Mittlerer Schwarzwald sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzstrauch Laub-, Nadel- & Blütenfall

Einfriedigung (Zaun): Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit