Nachbarrecht in Seligenstadt: Sie leben in Seligenstadt (Main und Taunus) und haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Seligenstadt

Seligenstadt hat eine Größe von 30.85 km² und mit ungefähr 20 254 Einwohnern eine mittlere Besiedlungsdichte und somit genügend denkbare Nachbarn, die das Kriegsbeil ausgraben können.

Seligenstadt gehört zum Bundesland Hessen. Das Nachbarrecht in Hessen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Hessen. Ehe Sie jedoch zu einem Rechtsbeistand gehen, sollten Sie erst mal das Nachbarrechtsgesetz Hessen studieren und sich selber sachkundig machen. Denn ohne Ausnahme ist ein Gespräch bei Kenntniss der jur. Situation passender, als ein Brief vom Rechtsberater.

 


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Häufige Herausforderungen mit dem Nachbarn in Seligenstadt und Main und Taunus sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche

Bäume, Pflanzen & Sträucher: hinüberfallende Früchte Laub-, Nadel- & Blütenfall Grenzstrauch

Einfriedung (Zaun): Unterhaltungspflicht Kosten Beseitigungsanspruch