Nachbarrecht in Rheinbach: Sie kommen aus Rheinbach (Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und haben Streit mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Rheinbach

Rheinbach hat eine Größe von 69,72 qkm, ca. 26 639 Einwohnern und hat deswegen eine mittlere Besiedlungsdichte. Genügend erdenkliche Nachbarn, die sich zanken können.

Rheinbach liegt im Reg.-Bez. Köln und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz NRW. Bevor Sie aber zu einem Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das Nachbarrechtsgesetz NRW studieren und sich selbst kundig machen. Denn immerzu ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der rechtlichen Sachlage richtiger, als ein Schreiben vom Rechtsberater.

 


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Häufige Themen mit dem Nachbarn in Rheinbach und Bonn und Rhein-Sieg-Kreis sind:

Einfriedigung (Zaun): Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit Grundsätze der Einfriedigung Unterhaltungspflicht

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Grenzbaum Überwuchs & Überhang Laub-, Nadel- & Blütenfall hinüberfallende Früchte

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Inhalt des Anspruches