Nachbarrecht in Neu-Seeland: Sie kommen aus Neu-Seeland (Lausitzer Seenland) und haben einen Disput mit Ihrem Nachbarn?

Nachbarrecht in Neu-Seeland

Neu-Seeland hat eine Ausdehnung von 37,82 km², um die 614 Einwohnern und hat damit eine niedrige Besiedlungsdichte aber doch ausreichend denkbare Nachbarn, die zoffen können.

Neu-Seeland gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz Brandenburg. Ehe Sie jedoch zum Rechtsberater gehen, sollten Sie einmal das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selbst sachkundig machen. Denn immerzu ist eine Diskussion bei Kenntniss der rechtlichen Lage besser, als ein Schrieb vom Rechtsberater.

 


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Gängige Problematiken mit der Nachbarschaft in Neu-Seeland und Lausitzer Seenland sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzstrauch Überwuchs & Überhang Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzbaum Laub-, Nadel- & Blütenfall

Einfriedigung: Beseitigungsanspruch Art und Beschaffenheit