Nachbarrecht in Markgröningen: Sie wohnen in Markgröningen (Region Stuttgart) und haben Zank mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Markgröningen

Markgröningen hat eine Weite von 28,18 km², ungefähr 14 261 Einwohnern und hat demzufolge eine mittlere Besiedlungsdichte und daher ausreichend mögliche Nachbarn, die zoffen können.

Markgröningen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird geregelt durch das Nachbarrechtsgesetz – NRG. Bevor Sie jedoch zu einem Rechtsanwalt gehen, sollten Sie mal das Baden-Württembergische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selber kundig machen. Denn jederzeit ist eine Diskussion bei Kenntniss der juristischen Sachlage passender, als ein Schreiben vom Anwalt.

 


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Typische Streitfälel mit der Nachbarschaft in Markgröningen und Region Stuttgart sind:

Bäume, Pflanzen & Sträucher: hinüberfallende Früchte Überwuchs & Überhang Laub-, Nadel- & Blütenfall

Einfriedigung: Beseitigungsanspruch Unterhaltungspflicht Unkosten

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Nachbargrundstück öffentliche Fläche