Nachbarrecht in Langewahl: Sie leben in Langewahl (Seenland Oder-Spree) und haben einen Disput mit dem Nachbarn?

Nachbarschaftsrecht in Langewahl

Langewahl hat eine Weite von 13,27 km², ungefähr 814 Einwohnern und hat von daher eine niedrige Besiedlungsdichte aber doch ausreichend mögliche Nachbarn, die sich zoffen können.

Langewahl gehört zum Bundesland Brandenburg. Das Nachbarrecht in Brandenburg wird geregelt durch das BbgNRG. Ehe Sie jedoch zu einem Anwalt gehen, sollten Sie mal das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz lesen und sich selber wissend machen. Denn stets ist ein Gespräch bei Kenntniss der rechtlichen Situation richtiger, als ein Schrieb vom Rechtsvertreter.

 


[google-map-v3 shortcodeid=“d70e53ba1″ width=“95%“ height=“350″ zoom=“12″ maptype=“roadmap“ mapalign=“center“ directionhint=“false“ language=“default“ poweredby=“false“ maptypecontrol=“true“ pancontrol=“true“ zoomcontrol=“true“ scalecontrol=“true“ streetviewcontrol=“true“ scrollwheelcontrol=“false“ draggable=“true“ tiltfourtyfive=“false“ enablegeolocationmarker=“false“ enablemarkerclustering=“false“ addmarkermashup=“false“ addmarkermashupbubble=“false“ addmarkerlist=“Langewahl“ bubbleautopan=“true“ distanceunits=“km“ showbike=“false“ showtraffic=“false“ showpanoramio=“false“]

Weit verbreitete Streitfragen mit dem Nachbarn in Langewahl und Seenland Oder-Spree sind:

Hammerschlag und Leiterrecht: Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Bäume, Pflanzen & Sträucher: Grenzabstände Überwuchs & Überhang Grenzbaum hinüberfallende Früchte Laub-, Nadel- & Blütenfall

Einfriedung: Unterhaltungspflicht Art und Beschaffenheit Unkosten Beseitigungsanspruch