Nachbarrecht in Herborn: Sie wohnen in Herborn (Lahn-Dill) und haben eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn?

Nachbarrecht in Herborn

Herborn hat eine Größe von 63.80 km² und mit ca. 20 392 Einwohnern eine mittlere Besiedlungsdichte und daher ausreichend vorstellbare Nachbarn, die zanken können.

Herborn gehört zum Bundesland Hessen. Das Nachbarrecht in Hessen wird geregelt durch das Hessische Nachbarrechtsgesetz. Ehe Sie aber zum Anwalt gehen, sollten Sie erst mal das Hessische Nachbarrechtsgesetz studieren und sich selber sachkundig machen. Denn immerzu ist ein Gedankenaustausch bei Kenntniss der juristischen Gegebenheit passender, als ein Schrieb vom Rechtsanwalt.

 


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Weit verbreitete Themen mit der Nachbarschaft in Herborn und Lahn-Dill sind:

Einfriedigung: Grundsätze der Einfriedigung Unkosten

Bäume, Pflanzen & Sträucher: hinüberfallende Früchte Laub-, Nadel- & Blütenfall Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückschnitt Grenzstrauch

Hammerschlag und Leiterrecht: Voraussetzungen zur Inanspruchnahme Inhalt des Anspruches Nachbargrundstück öffentliche Fläche